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   SG Braunschweig, 12.11.2018 - S 41 AS 1742/17   

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SG Braunschweig, 12.11.2018 - S 41 AS 1742/17 (https://dejure.org/2018,92711)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 12.11.2018 - S 41 AS 1742/17 (https://dejure.org/2018,92711)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 12. November 2018 - S 41 AS 1742/17 (https://dejure.org/2018,92711)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AS 1002/18
    Streitgegenstand des am 21. September 2017 zum Aktenzeichen S 41 AS 1584/17 anhängig gemachten erstinstanzlichen Verfahrens sowie des am 19. Oktober 2017 anhängig gemachten Parallelverfahrens zum Aktenzeichen S 41 AS 1742/17 war die vom Kläger im Rahmen von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begehrte Bewilligung von über die jeweils zum 1. August und 1. Februar eines jeden Jahres bewilligten EUR 70, 00 bzw. EUR 30, 00 hinausgehende Beträge für Schulbücher und Schulmaterialien für das Schuljahr für das Schuljahr 2017/2018, wobei sich die früher erhobene Klage S 41 AS 1584/17 gegen die vom Beklagten mit Bescheid vom 4. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. August 2017 abgelehnte Bewilligung von mit Schreiben vom 26. Juni 2017 unter Beifügung einer Bedarfsliste der Schule beantragten EUR 145, 87 richtete sowie die später erhobene Klage S 41 AS 1742/17 gegen die mit Bescheid vom 16. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. September 2017 erfolgte Bewilligung von weiteren Schulmaterialkosten in Höhe von EUR 47, 33 lediglich als Darlehen.

    Im Klageverfahren S 41 AS 1584/17 wies das SG nach dem Vortrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers, wonach die vom Beklagten bewilligten EUR 70, 00 bzw. EUR 30, 00 lediglich Schulmaterialien abdeckten, jedoch keine Schulbücher, mit gerichtlichem Schreiben vom 29. Januar 2018 darauf hin, dass ausweislich der im Parallelverfahren S 41 AS 1742/17 eingereichten Schulbescheinigung Schulbücher für Grundsicherungsbezieher ohne Kostenentstehung ausleihbar seien.

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers verwies mit Schriftsatz vom 28. Februar 2018 auf die zum Parallelverfahren S 41 AS 1742/17 eingereichte Stellungnahme.

    Eine konkrete Anschaffung ergibt sich insbesondere auch nicht aus den im Parallelverfahren S 41 AS 1742/17 eingereichten so bezeichneten "Nachweisen über die entstandenen Kosten für Schulbücher".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AS 1003/18
    Streitgegenstand des am 19. Oktober 2017 zum Aktenzeichen S 41 AS 1742/17 anhängig gemachten erstinstanzlichen Verfahrens sowie des am 21. September 2017 anhängig gemachten Parallelverfahrens zum Aktenzeichen zum Aktenzeichen S 41 AS 1584/17 war die vom Kläger im Rahmen von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begehrte Bewilligung von über die jeweils zum 1. August und 1. Februar eines jeden Jahres bewilligten EUR 70, 00 bzw. EUR 30, 00 hinausgehende Beträge für Schulbücher und Schulmaterialien für das Schuljahr für das Schuljahr 2017/2018, wobei sich die früher erhobene Klage S 41 AS 1584/17 gegen die vom Beklagten mit Bescheid vom 4. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. August 2017 abgelehnte Bewilligung von mit Schreiben vom 26. Juni 2017 unter Beifügung einer Bedarfsliste der Schule beantragten EUR 145, 87 richtete sowie die später erhobene Klage S 41 AS 1742/17 gegen die mit Bescheid vom 16. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. September 2017 erfolgte Bewilligung von weiteren Schulmaterialkosten in Höhe von EUR 47, 33 lediglich als Darlehen.

    Im Klageverfahren S 41 AS 1742/17 reichte der Kläger mit anwaltlichem Schriftsatz vom 19. Januar 2018 so bezeichnete "Nachweise über die entstandenen Kosten für Schulbücher" ein und trug mit weiterem Schriftsatz vom 23. Februar 2018 zudem vor, dass der in der Schulbescheinigung aufgeführte Duden ein Schulbuch sei und habe angeschafft werden müssen, was sich auch aus dem vom Beklagten bewilligten Darlehen ergebe.

    Eine konkrete Anschaffung ergibt sich insbesondere auch nicht aus den im Parallelverfahren S 41 AS 1742/17 eingereichten so bezeichneten "Nachweisen über die entstandenen Kosten für Schulbücher".

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